AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Rutz Immobilien

1.Angebot und Angaben

sowie das erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.

1.2 Die Firma Rutz Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter oder Dritte erhaltenen Informationen

auf deren Richtigkeit, es sei denn, die Firma Rutz Immobilien wird gesondert mit der Einholung

von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit

und Vollständigkeit der Angaben kann die Firma Rutz Immobilien daher nicht übernehmen.

1.3 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben,

mit denen die Firma Rutz Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der

Anbieter auch gegenüber Dritter verantwortlich.

1.4 Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist

vertraulich zu behandeln und darf, ohne schriftliche Genehmigung der Firma Rutz Immobilien

nicht an Dritte weitergegeben werden.

1.5 Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der Firma Rutz Immobilien verpflichtet den

Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn Dritte, an den das Immobilienangebot

weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

2.Provision

2.1 Die Tätigkeit der Firma Rutz Immobilien ist auf den Nachweis und / oder der Vermittlung von

Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter

Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch

auf Maklerprovision der Firma Rutz Immobilien entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweisoder

Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

2.2 Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder

ein mit dem Angebotsempfänger in wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Dritter von dem

Immobilienangebot durch Abschluss eines Vertrages Gebrauch macht.

2.3 Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein

Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt

oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

3. Verhandlungen

3.1 Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist steht's über die Firma Rutz Immobilien einzuleiten.

3.2 Bei Direktverhandlungen ist auf die Firma Rutz Immobilien Bezug zu nehmen und der

zuständige Ansprechpartner der Firma Rutz Immobilien über das Ergebnis zu informieren.

3.3 Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Firma Rutz Immobilien und des

Anbieters vorgenommen werden.

3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Rutz Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem

und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Die Firma Rutz Immobilien

ist unmittelbar nach Vertragsabschluß eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

3.5 Wird die Firma Rutz Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar

anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite

zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

4. Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger das von der Firma Rutz Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt

, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von 5 Werktagen der Firma Rutz Immobilien mitzuteilen.

Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

5. Haftung

Die Firma Rutz Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit der Firma Rutz Immobilien, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.1 Die Firma Rutz Immobilien haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender

gesetzlicher Haftungsvorschriften. Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Firma

Rutz Immobilien in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat, in diesen Fällen

ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.

5.2 Eine Gewähr für die durch die Firma Rutz Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität

der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weiter Haftung der Firma Rutz

Immobilien ist ausgeschlossen.

6. Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtstandvereinbarung zulässig ist, gilt Delmenhorst als Gerichtsstand

vereinbart.